Aufgaben Datenbank

05.03.05.05 (Mitte) Instandhalten von Anlagen

Laufende Nr
217
SYS_1
05
SYS_2
05.03
SYS_3
05.03.05
SYS_4
05.03.05.05
ORGEINHEIT
Fertigungsnahe Dienstleistungen
UNB
Dienstleistungen
AUFGFAM
Instandhaltung Mechanik
ERAAA
Instandhalten von Anlagen
Tarifgebiet
Mitte
BAY
BER
BRB
BW
Mitte
E 5
NRW
NS
NV
SAC
SAH

EA

Durchführen von Reparatur- und Montagearbeiten

Instandhalten, Reparieren und Überholen von defekten mechanischen Betriebseinrichtungen aufgrund von Störungsmeldungen mit Angaben möglicher Fehler- und Störursachen. Anfertigen von Ersatzteilen, Zusatz- und Hilfseinrichtungen nach Zeichnung, Skizze, Muster oder Anweisung. Lagerteile besorgen bzw. Teilebeschaffung veranlassen. Nach entsprechender Unterweisung gegebenenfalls einfache elektrische Demontage und Montage durchführen.

Durchführen von Wartungs- und Instandhaltungs- arbeiten

Durchführen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nach vorliegenden Wartungsplänen.

BBG

Ausbildung und Erfahrungen:

Die Durchführung von Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten an Betriebseinrichtungen erfordert eine 3- jährige fachspezifische Berufsausbildung (z.B. Industriemechaniker Fachrichtung Betriebstechnik).