05.03.05.05 (Mitte) Instandhalten von Anlagen
- Laufende Nr
- 217
- SYS_1
- 05
- SYS_2
- 05.03
- SYS_3
- 05.03.05
- SYS_4
- 05.03.05.05
- ORGEINHEIT
- Fertigungsnahe Dienstleistungen
- UNB
- Dienstleistungen
- AUFGFAM
- Instandhaltung Mechanik
- ERAAA
- Instandhalten von Anlagen
- Tarifgebiet
- Mitte
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- E 5
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Durchführen von Reparatur- und Montagearbeiten
Instandhalten, Reparieren und Überholen von defekten mechanischen Betriebseinrichtungen aufgrund von Störungsmeldungen mit Angaben möglicher Fehler- und Störursachen. Anfertigen von Ersatzteilen, Zusatz- und Hilfseinrichtungen nach Zeichnung, Skizze, Muster oder Anweisung. Lagerteile besorgen bzw. Teilebeschaffung veranlassen. Nach entsprechender Unterweisung gegebenenfalls einfache elektrische Demontage und Montage durchführen.
Durchführen von Wartungs- und Instandhaltungs- arbeiten
Durchführen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nach vorliegenden Wartungsplänen.
BBG
Ausbildung und Erfahrungen:
Die Durchführung von Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten an Betriebseinrichtungen erfordert eine 3- jährige fachspezifische Berufsausbildung (z.B. Industriemechaniker Fachrichtung Betriebstechnik).